Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der

ensyger GmbH D - 51381 Leverkusen

1. Allgemeines: Alle Geschäfte mit der ensyger GmbH - soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat werden zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Die Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der ensyger GmbH gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn den Geschäftsbedingungen des Käufers von ensyger GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wurde, Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und anderslautende Abreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ensyger GmbH, ohne sind Abweichungen ungültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so berührt dieses nicht die übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch welche der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingung zu richten hat, ausgefüllt werden.

 

2. Vertragsabschluß: Alle Angebote der ensyger GmbH sind, wenn nicht anders vereinbart, immer unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der ensyger GmbH, spätestens bei Lieferung zustande, Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Ausführung oder Qualität bleiben vorbehalten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

 

3. Preise: Gültig sind die in der Auftragsbestätigung der ensyger GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager Leverkusen zzgl. Verpackung/Porto.

 

4. Lieferung: Liefertermine werden nur nach entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Zusage durch ensyger GmbH verbindlich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung der ensyger GmbH bleibt stets vorbehalten. Außer im Falle groben Verschuldens der ensyger GmbH bzw. ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist die Ersatzpflicht der ensyger GmbH auf solche Schäden begrenzt, die unmittelbare Folge des zum Ersatz verpflichtenden Umstandes sind. Höhere Gewalt berechtigt ensyger GmbH nach Ihrer Wahl, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben, oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten, ohne daß dem Kunden daraus ein Anspruch auf Schadenersatz erwächst.

 

5. Transport und Gefahrenübergang:

a) Lieferungen ab Lager Leverkusen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. ensyger GmbH ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Hersteller, zu liefern. Teillieferungen durch ensyger GmbH sind jederzeit zulässig. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt von ensyger GmbH ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn; den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen ensyger GmbH wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf Wunsch des Käufers oder nach Dafürhalten der ensyger GmbH vorgenommen, und gehen zu Lasten des Käufers. Für die Einhaltung der Lieferfristen haftet ensyger GmbH nur bei entsprechender voriger Zusage eines verbindlichen Liefertermins und soweit ensyger GmbH ein Verschulden trifft.

b) Wird die Auslieferung auf Wunsch des Kunden oder aus von ensyger GmbH nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit dem Eintritt der Verzögerung auf den Kunden über.

c) Bei Selbstabholung durch den Käufer geht mit der Übergabe der Geräte, an diesen oder dessen Beauftragten, die Gefahr über.

 

6. Zahlung:

a) Die Belieferung erfolgt gegen Barzahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der aus den Rechnungen der ensyger GmbH angegebenen Zahlungsfristen auszugleichen. Skonto dürfen nur beansprucht werden, wenn sie von der ensyger GmbH zugesagt worden sind. Der Abzug eines vereinbarten Skonti setzt voraus, daß der Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele kann ensyger GmbH jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der ensyger GmbH sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht für vollkaufmännische Käufer. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten durch den vollkaufmännischen Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Die ensyger GmbH ist jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitshinterlegung zu verlangen und weitere Vorausleistungen der ensyger GmbH hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

b) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ensyger GmbH über den Betrag verfügen kann.

 

7. Nichtabnahme und Rückgabe:

a) Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von ensyger GmbH nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit dem; vorherigen Einverständnis der ensyger GmbH. Die Ware muß sich im einwandfreiem Zustand befinden. Nimmt der Besteller abredewidrig die Ware nicht ab, so haftet er der ensyger GmbH für den entstandenen Schaden. Diese wird ohne gegenteiligen Nachweis mit 25% des Nettorechnungsbetrages pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die gegebenenfalls entstandenen Kosten zu tragen. Sonderbestellungen/Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch die ensyger GmbH vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen ensyger GmbH, außer in den Fällen der Gewährleistung gemäß gemäß Punkt 8 dieses Schreibens frei von allen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgen, werden nicht angenommen. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit den Kunden der ensyger GmbH. b) Gutschriften sind nur mit rechtsverbindlicher Unterschrift der ensyger GmbH verbindlich. 8. Gewährleistung und Haftung: a) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

b) Die ensyger GmbH leistet Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer unter Berücksichtigung des beiderseitigen Interessen zumutbar sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, kann die ensyger GmbH keine Gewährleistung übernehmen.

c) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte.

d) Bei berechtigten Mängelrügen steht der ensyger GmbH das Recht zu, nach deren Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mängelfolgeschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer weder gegen Angestellte und Erfüllungsgehilfen, noch gegen die ensyger GmbH selbst zu. Dies gilt nicht, soweit die ensyger GmbH oder deren Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen, jedoch beschränkt sich auch in soweit die Haftung der ensyger GmbH auf direkte Schäden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge, soweit die Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen der ensyger GmbH dem Käufer zumutbar sind. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit der ensyger GmbH zu gewähren. Andernfalls wird ensyger GmbH von ihrer Gewährleistungspflicht befreit. Waren, welche von der ensyger GmbH speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, der ensyger GmbH kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Wartungsarbeiten oder Reparaturen an den Geräten vom Käufer oder von dritter Stelle vorgenommen werden.

 

9. Eigentumsvorbehalt:

a) Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen der ensyger GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich der Einlösung gegebener Schecks bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung der ensyger GmbH.

b) Ein Eigentumserwerb des Käufers an die Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, der ensyger GmbH nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht der ensyger GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehenden neuen Sachen gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware: sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.

d) Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die ensyger GmbH abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen der ensyger GmbH nicht gehörenden Waren, sei es ohne Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an die ensyger GmbH abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis ihres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neugeschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zu Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis der ensyger GmbH bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die ensyger GmbH wird die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt Auf Verlangen der ensyger GmbH hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an die ensyger GmbH mitzuteilen.

e) Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen der ensyger GmbH aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.

 

10. Sonstiges, Gerichtsstand und Erfüllungsort:

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ensyger GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, der Geschäftssitz der ensyger GmbH, im übrigen der Wohnsitz des Käufers.

 

11. Datenschutz: Die Daten des Bestellers werden unter den §§ 26, 34 des Bundesdatenschutzgesetzes EDV-mäßig gespeichert.



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